Podologie ist die nicht ärztliche Heilkunde am Fuß. Die med. Fußpflege und Behandlung ist per Gesetz als heilberufliche Tätigkeit eingeordnet und damit erlaubnispflichtig durch das zuständige Gesundheitsamt. Seit dem 1. Januar 2003 darf sich med. Fußpfleger/med. Fußpflegerin bzw. Podologe/Podologin nur nennen, wer entweder die Erlaubnis nach § 1, Satz 1 Podologengesetz (PodG) oder die Berechtigung bzw. die staatliche Anerkennung nach § 10, Abs. 1 PodG nachweisen kann.
http://bundesrecht.juris.de/podg/BJNR332010001.html
Die podologische Behandlung ist medizinische Fußpflege auf höchstem Niveau. Die Behandlung erfolgt generell nach professionellen Maßstäben und nach dem neuesten Stand der Medizin. Es wird nur mit sterilen Instrumenten gearbeitet. Die Podologie entwickelt sich zusammen mit der Medizin. Die praktische und theoretische Weiterbildung ist deshalb äußerst wichtig. Wer ohne Erlaubnis eine Tätigkeit als Podologe/Podologin oder med. Fußpfleger/med. Fußpflegerin anbietet oder bewirbt begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € und im Wiederholungsfall bis zu 15.000 € belegt.
Wer sollte eine Behandlung durch einen Podologen durchführen lassen?
Unterschied zur Pediküre = kosmetische Fußpflege: Nach der Ausbildung arbeiten Podologen sowohl präventiv als auch therapeutisch u.a. in den Bereichen der Orthopädie und der Dermatologie. Podologie unterscheidet sich stark von der allgemein bekannten Pediküre, der kosmetischen Fußpflege. Deren Behandlungsfeld beschränkt sich auf gesunde und unproblematische Füße einer gesunden Person.
Die Pediküre kann in wenigen Lektionen in einem Kurs erlernt werden. Nach Erhalt eines Zertifikates oder Diploms ist man deshalb aufgrund der geringen Erfahrung und des mangelnden Fachwissens NICHT in der Lage, Fussprobleme fachmännisch zu erkennen, Patienten mit spezifischem Risiko richtig zu behandeln und unter Einhaltung der erforderten Hygienestandards zu arbeiten.
In der Podologie wird das „Kosmetische“ – das schöne Aussehen der Füße – genauso berücksichtigt wie bei der Pediküre. Ihre Füße sind deshalb nach einer podologischen Behandlung nicht nur besser gepflegt, sondern sehen auch noch schöner aus! Auszug aus dem Podologengesetz §3: “Nach Abschluss ist der Podologe (oder auch med. Fußpfleger genannt) befähigt, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.“